Wettbewerbsrecht

Fusionen und Übernahmen

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In Fällen, in denen zwei oder mehr zuvor unabhängige Unternehmen fusionieren, eine Übernahme oder Veräußerung vornehmen oder ein Joint-Venture gründen, sollte die Rechtsabteilung zur Überprüfung des geltenden Wettbewerbsrechts hinzugezogen werden.

ÜBERWACHUNG

Kartellbehörden überwachen diese Vorgänge, da sie den Wettbewerb auf einem Markt durch Schaffung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung stören können.

Werden bestimmte Umsatzgrenzen überschritten, ist es erforderlich, die zuständigen Kartellbehörden zu informieren, um eine vorherige Genehmigung für die Durchführung dieser Tätigkeiten einzuholen.

Die Nichtmitteilung kann zu Geldbußen und der Aufhebung der Entscheidung über die Fusion, Übernahme oder Veräußerung führen.

RICHTIGES VERHALTEN

✓ — Informieren Sie die Rechtsabteilung und arbeiten Sie mit ihr zusammen, bevor eine wichtige Entscheidung über Fusionen und Übernahmen getroffen wird

✓ — Bewerten Sie die Wettbewerbsrisiken im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen (laufende oder frühere Rechtsstreitigkeiten, Geldbußen, Strafen oder frühere Fusions- und Übernahmegenehmigungen, die dem Zielunternehmen erteilt wurden, sowie Kopien früherer Fusionen und Übernahmen oder Veräußerungen usw.),

✓ — Benachrichtigen Sie die zuständigen Kartellbehörden vor jeder Veräußerung oder Übernahme, die die vorgegebenen Umsatzgrenzen überschreitet.

✓ — Respektieren Sie die Verpflichtungen gegenüber den Kartellbehörden.

SO NICHT!

✗ — Beginnen Sie keinen Fusions-, Übernahme- oder Veräußerungsprozess ohne Einbezug der Rechtsabteilung

✗ — Legen Sie keine sensiblen Informationen während des Due-Diligence-Prozesses vor einer Fusion, Übernahme oder Veräußerung ohne vorherige Genehmigung der Rechtsabteilung offen und gewähren Sie keinen Zugriff auf diese

✗ — Tauschen Sie im Falle einer Meldung an eine Kartellbehörde sensible Informationen vor der förmlichen Genehmigung durch diese Behörde aus