Wettbewerbsrecht
Einführung
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Kartelle
Berufsgenossenschaften und andere Interaktionen
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Fusionen und Übernahmen
Risiken und Sanktionen
Kommunikation mit den Kartellbehörden
Kontakte
Ziel des Wettbewerbsrechts ist es, einen fairen und effektiven Wettbewerb zu gewährleisten, um Wachstum und Innovation zum Nutzen der Kunden zu fördern und zu unterstützen. In dieser Hinsicht handelt Rexel in Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. Dazu gehören auch die Gesetze und Vorschriften zum Wettbewerbsrecht.
REXEL VERPFLICHTET SICH INSBESONDERE WIE FOLGT:
- Wir treffen Geschäftsentscheidungen unabhängig von anderen Marktteilnehmern (Lieferanten, Kunden oder Wettbewerbern)
- Wir treffen keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (z. B. Vereinbarungen, die zu einer Einschränkung oder einem Ausschluss des Wettbewerbs in einem Markt führen würden)
- Wir missbrauchen keine marktbeherrschende Stellung
- Wir benachrichtigen die zuständigen Kartellbehörden vor einer Veräußerung oder einer Übernahme, wenn die vorgegebenen Umsatzgrenzen überschritten werden.
Der Leitfaden zum Wettbewerbsrecht erläutert diese Grundsätze.
Rexel möchte, dass dieser Leitfaden von allen seinen Mitarbeitern zur Kenntnis genommen, verstanden und angewendet wird.
Wenn Sie in irgendeiner Form Bedenken haben, behalten Sie diese nicht für sich. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, der Rechtsabteilung des Konzerns bzw. Ihrer Region, wenden Sie sich per E-Mail an compliance@rexel.com oder nutzen Sie das unter folgender Adresse verfügbare Ethik-Warnformular: https://www.rexel.com/en/ethical-alert/