Wettbewerbsrecht
Kommunikation mit den Kartellbehörden
Einführung
Kartelle
Berufsgenossenschaften und andere Interaktionen
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Fusionen und Übernahmen
Risiken und Sanktionen
Kommunikation mit den Kartellbehörden
Kontakte
Es ist zwingend erforderlich, jede Anfrage der Kartellbehörden innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten und stets die Unterstützung der Rechtsabteilung des Konzerns bzw. Ihrer Region in Anspruch zu nehmen.
WANN SIE SICH AN DIE RECHTSABTEILUNG WENDEN SOLLTEN
- Wenn Sie in Kontakt mit einer Kartellbehörde stehen oder Mitteilungen (mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Art) bezüglich der folgenden Anfragen mit dieser austauschen:
- ❯ Durchsuchungen
- ❯ Ermittlungen
- ❯ Fragebögen
- ❯ Fusionen und Übernahmen
- Bitte kontaktieren Sie UMGEHEND die Rechtsabteilung des Konzerns bzw. Ihrer Region.