Wettbewerbsrecht

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

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WIE SOLL MAN SICH IM FALLE EINER MARKTBEHERRSCHENDEN STELLUNG VERHALTEN?

Das Wettbewerbsrecht verbietet missbräuchliches Verhalten von Unternehmen in marktbeherrschenden Stellungen.

Eine marktbeherrschende Stellung wird nicht nur durch Marktanteile definiert, sondern auch durch die Einstufung als Marktführer. Typischerweise wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, wenn es einen Marktanteil von mehr als 40 % hat. Aber selbst ein Marktanteil von 15 % kann als marktbeherrschend angesehen werden, wenn das Unternehmen der größte Anbieter in einem fragmentierten Markt ist. Die Bestimmung der Marktbeherrschung eines jeden Unternehmens erfordert eine detaillierte und eingehende Analyse in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung.

Es ist nicht illegal, eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen, aber es ist illegal, die eigene Marktmacht zu missbrauchen, um Wettbewerb zu verhindern oder einzuschränken.

Bestimmte Verhaltensweisen, die für ein nicht marktbeherrschendes Unternehmen als rechtmäßig angesehen werden, können illegal sein, wenn sie von einem Unternehmen in einer marktbeherrschenden Stellung ausgeübt werden.

RICHTIGES VERHALTEN

✓ — Verweigern Sie den Verkauf an einen Kunden, wenn Sie einen objektiven und gerechtfertigten Grund für die Ablehnung haben.

SO NICHT!

✗ — Sie dürfen keine Treuerabatte anbieten, die den Kunden unter Druck setzen, Produkte zu kaufen

✗ — Sie dürfen keine Produktkopplung anwenden, d. h. die Praxis, ein Produkt nur unter der Bedingung zu verkaufen, dass der Käufer ein weiteres Produkt kauft

✗ — Sie dürfen ähnlichen Kunden nicht ohne objektive Rechtfertigung einen ungleichen Service anbieten

✗ — Sie dürfen Lieferanten und Kunden keine Exklusivitätsvereinbarungen aufzwingen.