Wettbewerbsrecht

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WIE MAN MIT WETTBEWERBERN UMGEHT

Jedes Unternehmen muss seine eigene Geschäftsstrategie entwickeln und unabhängig von seinen Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden und anderen Marktakteuren handeln.

Jede Vereinbarung oder Verständigung zwischen Wettbewerbern, die eine Beschränkung des freien Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt, ist verboten. Dies kann Vereinbarungen beinhalten, die:

❯ Preise oder andere Vertragsbedingungen (z. B. Garantien oder Zahlungsbedingungen) festlegen;

❯ die Wettbewerbsfreiheit anderer Marktteilnehmer einschränken (z. B. durch die Beschränkung des Marktzugangs oder der Einschränkung von Entwicklung und Investitionen);

❯ Kunden, Märkte oder Bezugsquellen zuweisen.

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Vereinbarung zustande kommt, noch muss sie schriftlich oder in irgendeiner Weise formell erfolgen. Selbst ein einfacher mündlicher Informationsaustausch kann als Absprache angesehen werden.

RICHTIGES VERHALTEN

✓ — Holen Sie Informationen über Märkte und/oder Wettbewerber aus unabhängigen öffentlichen Quellen ein

✓ — Diskutieren Sie allgemeine und öffentliche Informationen über den Markt und/oder die Wettbewerber

SO NICHT!

✗ — Sie dürfen mit Wettbewerbern keine Absprachen treffen und sensible Geschäftsinformationen („sensible Informationen“) diskutieren oder austauschen, insbesondere nicht zu den folgenden Themen:

❯ zu Preisen, Verkaufs- und Einkaufskonditionen, einschließlich Rabatte und Preisnachlässe
❯ zu Gewinnspannen, Profiten und Kosten
❯ zu Marktanteilen
❯ zu Absatzvolumen
❯ zu Kunden (Namen, Bonität, Zahlungsbedingungen)
❯ zu Ausschreibungseinzelheiten

✗ — Sie dürfen mit Wettbewerbern keine Absprachen in Bezug auf die Preisgestaltung oder andere Geschäftsbedingungen für deren Lieferanten oder Kunden treffen

✗ — Sie dürfen sich nicht mit Wettbewerbern absprechen, um einen bestimmten Wettbewerber zu begünstigen oder auszuschließen

✗ — Sie dürfen mit Wettbewerbern nicht vereinbaren, mit bestimmten Lieferanten oder Kunden keine Geschäfte zu tätigen

✗ — Sie dürfen sich mit einem Wettbewerber nicht auf die Aufteilung von Verkäufen, Produkten, Gebieten, Kunden und Lieferanten einigen