Verhaltenskodex Korruptionsbekämpfung
Einleitung
WAS IST KORRUPTION?
Unter Korruption wird Folgendes verstanden:
- Angebote, Versprechen sowie Aushändigung, Annahme oder Forderung,
- die direkt oder indirekt unterbreitet bzw. erfolgen können,
- von Vorteilen wie Spenden, Schenkungen oder Versprechen, auf die kein Anspruch besteht,
- um Amtsträger oder Privatpersonen
- bei der Ausübung ihrer Funktion oder durch Verletzung ihrer gesetzlichen, vertraglichen oder beruflichen Pflichten dazu zu veranlassen, eine bestimmte Handlung zu begehen, zu vollenden, zu unterlassen, zu verzögern oder zu beschleunigen.
Der ungerechtfertigte Vorteil kann finanzieller oder sonstiger Art sein. Der tatsächliche oder vermeintliche Wert des Vorteils spielt keine Rolle.
Dies sind auf jeden Fall unangemessene oder ungerechtfertigte Vorteile mit der Absicht, Entscheidungen im Sinne der Geschäfte von Rexel zu beeinflussen, z.B. durch Geschenke, Reisen, irreguläre Vertragsabschlüsse oder Zahlungen an Mitarbeiter von Steuer- oder Zollbehörden zur Umgehung von gesetzlichen Vorschriften oder Strafen.
Laut Verhaltenskodex sind nicht nur Korruption im eigentlichen Sinne, sondern auch unerlaubte Einflussnahme und ähnliche, vergleichbare oder gleichwertige Tatbestände untersagt, die nicht nur nach französischem Strafrecht, sondern auch nach dem Recht all der Länder, in denen Rexel vertreten ist, unter Strafe stehen.
Vertiefung des Themas: Diverse Termini aus dem Verhaltenskodex werden im Glossar erläutert.
DAS ENGAGEMENT VON REXEL
Die Anti-Korruptionspolitik von Rexel ist Teil unserer Ethik- und Compliance-Richtlinien, die Sie im Ethikleitfaden nachlesen können.
Wir von Rexel lehnen alle Arten von Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ab.
Strafbare Handlungen, die unserer Integrität schaden, werden nicht toleriert und sind nicht mit den Werten von Rexel vereinbar.
Rexel verpflichtet sich zur Einhaltung aller Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und ähnlichen Straftaten. Dazu zählen u. a. die OECD-Konvention zur Korruptionsbekämpfung, das französische Strafgesetzbuch und alle sonstigen einschlägigen Vorschriften in Frankreich, die gesetzlichen Vorschriften aus den USA („Foreign Corrupt Practices Act“) und Großbritannien („UK Bribery Act“) sowie alle weiteren gesetzlichen und sonstigen Vorschriften in den Ländern, in denen Rexel vertreten ist.
Wir von Rexel sind bestrebt, selbst die strengsten Auflagen unserer Kunden, Lieferanten, Dienstleister und Partner zu erfüllen.
Rexel ist davon überzeugt, dass die Ächtung aller Arten von Korruption zu mehr Wachstum und höherer Leistung führt.
FÜR WEN GILT DIESER KODEX?
- Die Anti-Korruptionspolitik von Rexel gilt für alle Gesellschaften der Rexel-Gruppe und für alle Tochtergesellschaften weltweit sowie für alle Mitarbeiter und Mitglieder der Verwaltungsorgane und der Geschäftsführung der Rexel-Gruppe und aller Tochtergesellschaften weltweit, wobei zu den Mitarbeitern auch gelegentlich Beschäftigte sowie externe oder neu in die Rexel-Gruppe eingetretene Arbeitnehmer zählen („Mitarbeiter“).
Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften werden Korruptionsversuche und nachgewiesene Fälle von Korruption sowie Straftaten, die sich gegen die Firmenintegrität richten, gerichtlich verfolgt und bestraft. Im Falle einer Verurteilung kann dies bedeuten, dass gegen Rexel und gegen einzelne Mitarbeiter Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
Doch neben dem Risiko der zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Verfolgung und Verurteilung läuft Rexel im Falle von Bestechungen außerdem Gefahr, dass unser Image und unser Ruf und damit auch unser Geschäft Schaden erleiden und generell die Rexel-Organisation geschwächt wird.
Jeder Rexel-Mitarbeiter hat einen entscheidenden Anteil an der Umsetzung unserer Anti-Korruptionspolitik.
Alle Verstöße gegen den Verhaltenskodex von Rexel zur Korruptionsbekämpfung (Verhaltenskodex oder Kodex) können disziplinarisch geahndet werden. Dies kann bis zur Kündigung reichen.
Dieser Kodex wird ggf. der Geschäftsordnung beigefügt.
WIE IST DER VERHALTENSKODEX ANZUWENDEN?
Der Verhaltenskodex gibt den Mitarbeitern Hilfestellungen für ein integres Geschäftsgebaren an die Hand.
Der Verhaltenskodex soll im Detail aufzeigen, welche Geschäftspraktiken Fingerspitzengefühl erfordern oder außerhalb der Normalität liegen, um so den Mitarbeitern im Geschäftsalltag Orientierungshilfen zu bieten.
Damit die Mitarbeiter verschiedenste, bisweilen komplexe Situationen besser einschätzen können, werden diese im Verhaltenskodex in mehreren eingängigen Varianten durchgespielt. Dennoch können nicht alle Varianten berücksichtigt werden, und Bestechung ist nicht immer leicht zu erkennen. Man sollte vor allen Dingen auf seinen gesunden Menschenverstand vertrauen.
Im Zweifelsfall oder wenn Sie Hilfe zu den in diesem Verhaltenskodex angesprochenen Themen benötigen, können Sie sich gerne an Ihren direkten Vorgesetzten oder Ihren Beauftragten für ethische Fragen wenden.
Die Mitarbeiter können sich auch an die Personal- oder Rechtsabteilung bzw. an den Compliance-Beauftragten vor Ort oder in der Rexel-Konzernzentrale wenden.
Geht ein Mitarbeiter in gutem Glauben davon aus, dass ein Sachverhalt nicht mit dem Verhaltenskodex vereinbar sein könnte, kann er diesen unter den im Ethikleitfaden genannten Bedingungen mit dem Hinweisgeberformular für Verstöße gegen die Firmenethik melden, das unter http://www.rexel.com/en/ethical-alert/ zu finden ist.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Mitarbeiter, die in gutem Glauben eine mögliche Verletzung des Verhaltenskodex melden, hierfür keine Sanktionen zu befürchten haben.