Verhaltenskodex Korruptionsbekämpfung
Anhänge
GLOSSAR: VERTIEFUNG DES THEMAS
KORRUPTION
Ganz allgemein gelten Verhaltensweisen als Korruption, bei denen eine Person, die eine öffentliche oder private Funktion inne hat, direkt oder indirekt eine Spende, ein Geschenk, ein Versprechen oder einen Vorteil beliebiger Art für sich selbst oder für andere verlangt oder annimmt, um dafür eine in ihren Aufgabenbereich fallende Handlung zu begehen oder zu unterlassen, wenn dadurch etwas erleichtert wird.
Von Bestechlichkeit spricht man, wenn ein Funktionsträger einen solchen Vorteil verlangt oder annimmt, und als Bestechung gilt, wenn ein Dritter dem Funktionsträger diesen Vorteil anbietet oder sich damit einverstanden erklärt, ihm den Vorteil zu verschaffen.
Bestechung und Bestechlichkeit sind zwei Straftatbestände, die sich gegenseitig bedingen, aber als unabhängige Tatbestände geahndet werden. Sowohl der Bestechende als auch der Bestochene können bestraft werden. Sowohl das Anbieten eines ungerechtfertigten Vorteils als auch dessen Annahme werden strafrechtlich verfolgt.
Die Taten des Bestechenden und des Bestochenen können getrennt verfolgt und verurteilt werden, und die strafrechtliche Ahnung des einen ist keine Voraussetzung für die Bestrafung des jeweils anderen. Dieselbe Unterscheidung gilt auch für Einflussnahme.
EINFLUSSNAHME
Einflussnahme ist ein Straftatbestand, der der Bestechung ähnelt: Auch hier geht es darum, die Begehung einer Handlung durch eine Person, die eine öffentliche oder private Funktion innehat, zu erreichen.
Einflussnahme bedeutet, dass einem Amtsträger oder einer Privatperson direkt oder indirekt Angebote, Versprechen, Spenden, Geschenke oder Vorteile gleich welcher Art angeboten werden, damit diese(r) seinen/ihren tatsächlichen oder vermeintlichen Einfluss ausübt, um bei einer Behörde oder öffentlichen Verwaltung eine positive Entscheidung zu erwirken. Genau wie Korruption wird auch Einflussnahme in Frankreich strafrechtlich verfolgt.
Der Begriff der Einflussnahme ist demjenigen der Korruption sehr ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei Einflussnahme einer Person ein Vorteil verschafft wird, damit sie ihren Einfluss auf einen Amtsträger dazu nutzt, die gewünschte Entscheidung zu erzielen. Bei Korruption kommt der Amtsträger dagegen direkt oder indirekt in den Genuss eines Vorteils, der ihn dazu bewegen soll, eine Amtshandlung zu begehen oder zu unterlassen.
MÄZENATENTUM
Unter Mäzenatentum versteht man die finanziellen oder materiellen Zuwendungen eines Unternehmens oder einer Privatperson, die einer Aktion oder Tätigkeit von allgemeinem Interesse zugutekommen (z.B. aus den Bereichen Kultur, Forschung oder Humanitäres).
Mäzenatentum unterscheidet sich im Allgemeinen vom Sponsoring durch die Art der unterstützten Aktionen und durch die Tatsache, dass es normalerweise keine vertraglich festgelegte Gegenleistung in Form von Werbung für die Unterstützung durch den Mäzen gibt.
Der Mäzen bleibt also bei dem Event oder der unterstützten Aktion relativ unsichtbar, kann allerdings seine Unterstützung über seine eigenen Kommunikationsträger offenlegen.
Mäzenatentum verfolgt normalerweise Imageziele und dient der Kommunikation bzw. internen Mobilisierung.
In einigen Ländern können Mäzene ihre Zuwendungen steuerlich absetzen, wohingegen Sponsoring oftmals als Werbeinvestition gesehen wird.
SPONSORING
Unter Sponsoring versteht man finanzielle oder materielle Zuwendungen eines Werbepartners zugunsten einer Veranstaltung oder einer Einzelperson, wodurch der Partner diverse Möglichkeiten erhält, in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden.
Neben den verschiedenen Formen der Sichtbarkeit zu Werbezwecken kann der Sponsorenvertrag auch vorsehen, dass die gesponserte Person an diversen Veranstaltungen der Firma teilnimmt.
Dem werbenden Sponsor geht es um seine Sichtbarkeit beim jeweiligen Event, aber auch um die Verbreitung eines positiven Images je nach Art des Events und der damit einher gehenden Werte. Er kann sein Sponsoring auch firmenintern zur Motivationssteigerung und Einbindung der Mitarbeiter verwenden.
Am bekanntesten und sichtbarsten nach außen ist das Sponsern von Sportereignissen.
Sponsoring unterscheidet sich vom Mäzenatentum durch die Form und die steuerliche Behandlung.
LOBBYARBEIT
Lobbyarbeit ist eine Tätigkeit, bei der Kontakte zu den Behörden, die für die Vorschriften zuständig sind, die sich auf die Geschäftstätigkeit von Rexel auswirken können, geknüpft und ein Dialog mit ihnen gepflegt wird, um ihnen unsere Standpunkte zu erläutern und nahezubringen.