Verhaltenskodex Korruptionsbekämpfung

Allgemeine Prinzipien

Einleitung
Allgemeine Prinzipien
Zahlungen und Geschäftspraktiken, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
Beispiele aus der Praxis
Anhänge
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VERBOT JEGLICHER FORM VON KORRUPTION UND EINFLUSSNAHME

  • Rexel lehnt Korruption gleich welcher Form energisch ab und verpflichtet sich, keine ungesetzlichen Verfahren oder Handlungsweisen anzuwenden, um ungerechtfertigte Vorteile zu beanspruchen oder anderen diese zu verschaffen.

TRANSPARENZ UND DIALOG

Transparenz ist oberstes Gebot.

Im Zweifelsfall hat der Mitarbeiter die zuständigen Personen zu konsultieren und die Angelegenheit offen zu besprechen, bevor er weitere Schritte unternimmt.

RÜCKVERFOLGBARKEIT VON TRANSAKTIONEN

Die Verwendung von Rexel-Vermögenswerten ist ordnungsgemäß und ausführlich zu dokumentieren.

Daraus muss nicht nur hervorgehen, dass die jeweiligen Leistungen angemessen sind, sondern auch, dass die geflossenen Gelder gerechtfertigt sind.

Zudem muss diese Dokumentation zufriedenstellend und dauerhaft archiviert werden.

Die administrative und buchhalterische Rückverfolgbarkeit muss bei einer Verwendung von Vermögenswerten des Unternehmens fehlerfrei gegeben sein, damit gewährleistet ist, dass bei Transaktionen grundsätzlich nicht der Verdacht der Verschleierung von unangemessenen Zahlungen aufkommt.

Es darf grundsätzlich niemandem Bargeld angeboten, versprochen oder übergeben werden.