Unter Korruption wird Folgendes verstanden:
- Angebote, Versprechen sowie Aushändigung, Annahme oder Forderung,
- die direkt oder indirekt unterbreitet bzw. erfolgen können,
- von Vorteilen wie Spenden, Schenkungen oder Versprechen, auf die kein Anspruch besteht,
- um Amtsträger oder Privatpersonen
- bei der Ausübung ihrer Funktion oder durch Verletzung ihrer gesetzlichen, vertraglichen oder beruflichen Pflichten dazu zu veranlassen, eine bestimmte Handlung zu begehen, zu vollenden, zu unterlassen, zu verzögern oder zu beschleunigen.
Der ungerechtfertigte Vorteil kann finanzieller oder sonstiger Art sein. Der tatsächliche oder vermeintliche Wert des Vorteils spielt keine Rolle.
Dies sind auf jeden Fall unangemessene oder ungerechtfertigte Vorteile mit der Absicht, Entscheidungen im Sinne der Geschäfte von Rexel zu beeinflussen, z.B. durch Geschenke, Reisen, irreguläre Vertragsabschlüsse oder Zahlungen an Mitarbeiter von Steuer- oder Zollbehörden zur Umgehung von gesetzlichen Vorschriften oder Strafen.
Laut Verhaltenskodex sind nicht nur Korruption im eigentlichen Sinne, sondern auch unerlaubte Einflussnahme und ähnliche, vergleichbare oder gleichwertige Tatbestände untersagt, die nicht nur nach französischem Strafrecht, sondern auch nach dem Recht all der Länder, in denen Rexel vertreten ist, unter Strafe stehen.
Vertiefung des Themas: Diverse Termini aus dem Verhaltenskodex werden im Glossar erläutert.