Geldbußen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind erheblich und können sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen gelten. Treu und Glauben oder Unwissenheit gelten nicht als Rechtfertigung oder Entschuldigung für die Verletzung des Wettbewerbsrechts.
❯ Geldbußen bis zu 10 % des Konzernumsatzes
❯ Negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage und die Reputation
❯ Jede wettbewerbswidrige Vereinbarung ist null und nichtig
❯ Das Unternehmen wird nicht mehr an Ausschreibungen für Arbeiten im öffentlichen Sektor teilnehmen können
❯ Opfer wettbewerbswidrigen Verhaltens können Schadenersatz geltend machen
❯ Weitere Kosten können Prozesskosten, Geschäftsunterbrechungen, mögliche Barrieren für Geschäftsmöglichkeiten und Akquisitionen beinhalten